Unsere natürlichen Ressourcen sind begrenzt.
Die Planung unserer Landschaft muss diesem Umstand Rechnung tragen und
den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung genügen.
Seit den siebziger Jahren haben sowohl die Bundesrepublik Deutschland,
als auch die EU Gesetze verabschiedet, die den Verursacher von Eingriffen
in den Naturhaushalt zu einer Auseinandersetzung mit den Eingriffsfolgen zwingt.
Die bedeutendsten gesetzlichen Werke sind die "Eingriffsregelung"
im Naturschutzgesetz des Bundes, die FFH - Richtlinie (Artikel 6 Absatz 2)
der Europäischen Union, sowie das UVP - Gesetz.
Als Unternehmen, deren Mitarbeiterstab aus Spezialisten unterschiedlicher
Fachrichtungen wie der Faunistik, Vegetationskunde, der Fernerkundung und GIS besteht,
sind wir in der Lage, Erfassungen für Projekte aller Dimensionen fachlich
fundiert durchzuführen.
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