In vielen
Gemeinden wird die Abwassergebührenkalkulation bereits getrennt
nach Schmutz und Niederschlagswasser erhoben, anstatt sie, wie bisher,
einfach auf Basis des Frischwasserverbrauchs zu berechnen. Voraussetzung
für die getrennte Berechnung der Abwassergebühren ist eine
Ermittlung der Niederschlagswassermenge, die pro Grundstück neben
dem Schmutzwasser (verbrauchtes Frischwasser) in die Kanalisation eingeleitet
wird.
EFTAS
bietet die Erfassung der für die Abwasssergebührenberechnung
maßgeblichen versiegelten Fläche je Grundstück auf der
Basis hochauflösender Luftbilder an. Auch die Durchführung
des Selbstauskunftsverfahrens im Rahmen des Abwassergebührensplittings
gehört zu unserem Angebot.
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